Tout savoir sur la loi Montagne Alpes-de-Haute-Provence
04/10/2022

Alles Wissenswerte über die Winterreifenpflicht in den Alpes-de-Haute-Provence

Wussten Sie, dass es ab 2022 in allen Bergregionen Pflicht sein wird, sein Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten?

Was bedeutet das genau? Welche Sanktionen gibt es? Wir sagen Ihnen alles, was Sie über das Gesetz Montagne II wissen müssen.

WAS SIEHT DAS GESETZ MONTAGNE IN DEN ALPES-DE-HAUTE-PROVENCE VOR?

Das am 18. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlichte Dekret Nr. 2020-1264 verpflichtet Autofahrer, die in Bergregionen unterwegs sind, ihr Fahrzeug während eines festgelegten Zeitraums vom 1. November bis zum 31. März jedes Jahres mit Winterreifen, Schneeketten oder Schneesocken auszurüsten.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und bei verschneiten oder vereisten Straßen eine Blockierung der Fahrbahnen zu vermeiden, die mehr oder weniger starke Staus verursachen kann.

Obwohl dieser Gesetzestext 2020 veröffentlicht wurde und 2021 in Kraft trat, sprechen wir von 2022, weil die Behörden den Autofahrern ein Jahr zur Vorbereitung gelassen haben.
Während es also im Winter 2021 noch möglich war, ohne geeignete Ausrüstung unterwegs zu sein, werden die Ordnungskräfte im kommenden Winter keine Ausnahmen machen.

WELCHE SANKTIONEN DROHEN BEI NICHTEINHALTUNG DER PFLICHT ZU WINTERREIFEN IN DEN ALPES-DE-HAUTE-PROVENCE?

Um den Autofahrern etwas Zeit zu geben, galt der Winter 2021 als Übergangsjahr. Die Sanktion beschränkte sich tatsächlich auf eine einfache Belehrung über die gesetzlichen Vorschriften. Ziel war vor allem die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um die Autofahrer vorzubereiten.

Ab November 2022 erhält jedoch jeder Zuwiderhandelnde ein Protokoll über ein Bußgeld der 4. Klasse in Höhe von 135 €. Außerdem kann das Fahrzeug stillgelegt werden, wenn die Beamten der Ansicht sind, dass es eine Gefahr für andere darstellt.

WELCHE REGIONEN SIND VOM GESETZ MONTAGNE II BETROFFEN?

Offensichtlich betrifft dieses Gesetz die Bergregionen auf dem französischen Staatsgebiet, also die Départements der Vogesen, des Jura, der Alpen, des Zentralmassivs und der Pyrenäen. Dabei gibt es zwei Arten von Zonen: eine Zone mit vollständiger Pflicht und eine Zone mit teilweiser Pflicht.

Um Autofahrer zu informieren, werden neue Verkehrsschilder aufgestellt, die auf die Ein- und Ausfahrten von Bergzonen hinweisen, in denen die Ausstattung mit geeigneter Ausrüstung vorgeschrieben ist.

In jedem Fall ist es auch außerhalb dieser Zonen bei fehlenden Winterreifen Pflicht, die geeignete Ausrüstung im Kofferraum mitzuführen (Schneesocken oder Schneeketten).

Alle Fahrzeuge sind betroffen (außer Fahrzeugen mit Spikereifen): also Pkw, Wohnmobile, Lastwagen, Nutzfahrzeuge und Reisebusse.

WIE WÄHLEN SIE DIE AUSRÜSTUNG, DIE IHREN BEDÜRFNISSEN ENTSPRICHT?

Sind Sie von diesem Gesetz betroffen? Wenn Sie in einem der zuvor genannten Départements wohnen, kann es sinnvoll sein, Ihr Fahrzeug mit Ganzjahresreifen auszurüsten. So profitieren Sie unabhängig vom Zustand der Fahrbahn von einer hervorragenden Bodenhaftung.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht dauerhaft ausrüsten möchten, können Sie auf vorübergehende Lösungen zurückgreifen. So können Sie im Hinblick auf den Winter Ihre Reifen wechseln und für den gewünschten Zeitraum Winterreifen montieren.

Wenn Sie sich für Schneeketten oder Schneesocken interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich mit unserer Technologie zu beschäftigen. Sie wurde entwickelt, um Autofahrern das Leben zu erleichtern, und bietet ein ebenso intuitives wie einfach anzubringendes System. Zum Vergleich: Für die Montage herkömmlicher Schneeketten benötigt man durchschnittlich 15 bis 20 Minuten, mit unserer Verpackung dagegen nur 5 Minuten.

Außerdem sollten Sie wissen, dass herkömmliche Schneeketten nur auf Schnee und Eis wirksam sind, während unsere vom INPI patentierte Überreifen-Technologie auf Asphalt bis zu 150 km lang vollständige Wirksamkeit bietet. Das sorgt für echten Fahrkomfort und erspart Ihnen den Zeitaufwand für das Anbringen und Abnehmen Ihrer Ausrüstung beim Ein- oder Ausfahren aus Zonen mit Winterreifenpflicht in den Alpes-de-Haute-Provence und anderen Bergregionen.

Abschließend sei erwähnt: Manche Fahrzeuge gelten als „nicht kettengeeignet“. Wie Sie sich denken können, verhindert dies die Ausstattung mit dieser Art von Ausrüstung. In diesem Fall testen Sie unsere Lösung, die sich an diese Fahrzeuge anpasst. Musher rüstet alle kettengeeigneten und nicht kettengeeigneten Fahrzeuge bis 3,5 t aus.

Möchten Sie mehr erfahren? Ganz gleich, ob Sie in den Bergen wohnen oder diesen Winter einen Skiurlaub planen: Informieren Sie sich schon jetzt über unser Schneesocken-System, das den Vorschriften des Gesetzes Montagne II entspricht. Es wird innerhalb von 24 Stunden kostenlos geliefert und kann vor Reisebeginn in aller Ruhe zu Hause getestet werden.
Dank unseres hochwertigen Systems müssen Sie auch bei verschneiten und/oder vereisten Straßen keine Angst haben, loszufahren.

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