Loi Montagne dans l’Ain : les points importants
18/04/2023

Loi Montagne im Ain: die wichtigsten Punkte

Seit Ende 2021 sind Autofahrer verpflichtet, die  Vorschriften des Gesetzes Montagne II in verschiedenen Departements einzuhalten. Diese Einschränkungen gelten ausschließlich im Winter und sind insbesondere im Departement Ain in der Region Auvergne-Rhône-Alpes zu beachten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie sich merken sollten, um sicher unterwegs zu sein.

DIE PFLICHTEN FÜR AUTOFAHRER

Das Gesetz Montagne II ist eine Maßnahme zum Schutz im Straßenverkehr , die in Frankreich ab dem 1. November 2021 eingeführt wurde. In bestimmten Departements schreibt diese neue Gesetzgebung vor, auf verschneiten oder vereisten Straßen mit Winterreifen, Schneeketten oder Schneesocken zu fahren. Diese Pflicht gilt während der gesamten Winterperiode, also zwischen dem 1. November und dem 31. März.

Das Departement Ain ist von dieser Pflicht betroffen. Die Maßnahme muss von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden, die Fahrzeuge mit 4 Rädern nutzen. Für Fahrer von Pkw und Nutzfahrzeugen, Wohnmobilen, Lastkraftwagen und Reisebussen ist unbedingt eine spezielle, zugelassene und gesetzlich anerkannte Ausrüstung vorzusehen.

Das Gesetz Montagne wird im Ain inzwischen strikt angewendet. In den Jahren 2021–2022 erhielten Autofahrer, die bei einem Verstoß kontrolliert wurden, meist lediglich eine Verwarnung anstelle eines Bußgelds.

DAS GESETZ MONTAGNE II IM AIN EINHALTEN

Ain gehört zu den französischen Departements, in denen das Gesetz Montagne II im Winter gilt. Seit dem 1. November 2021 sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, ihr Fahrzeug entsprechend auszurüsten, um das Gesetz einzuhalten. An jedem Fahrzeug sind Schneeketten,  Schneesocken,  Winterreifen  oder  Schneereifen unverzichtbar, um während der Winterperiode vom 1. November bis zum 31. März zu fahren.

Insgesamt betrifft diese Regelung das Gebiet von 158 Gemeinden des Departements. Zur besseren Orientierung sind alle Bereiche, in denen diese Ausrüstung vorgeschrieben ist, durch eine spezielle Beschilderung gekennzeichnet. Am Straßenrand im Departement Ain sind daher Schilder für den Beginn einer Zone (rot umrandet) sowie Schilder für das Ende einer Zone (schwarz umrandet und durchgestrichen) zu sehen.

Diese Maßnahme soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Departement gewährleisten und zugleich die Zahl der Verkehrsunfälle sowie der wegen Schnee und Glatteis gesperrten Straßen reduzieren. Indem Sie die Vorschriften einhalten, tragen Sie dazu bei, die Straßen für alle sicherer zu machen.

DIE RISIKEN BEI EINEM VERSTOSS GEGEN DAS GESETZ

Für die  Winterperiode 2022–2023 wird das Gesetz Montagne II überall in Frankreich konkret angewendet. Die Ordnungskräfte werden die neue Gesetzgebung direkt durchsetzen, ohne die Verkehrsteilnehmer wie in der Wintersaison 2021–2022 zunächst aufzuklären. Aus diesem Grund sollten Autofahrer, die im Departement Ain unterwegs sein werden, unbedingt vorsorgen.

Jedes Auto muss nun mit Ketten, Schneesocken, geeigneten Überreifen oder speziellen Reifen ausgestattet sein, die ein gefahrloses Fahren auf verschneitem oder vereistem Asphalt ermöglichen. Ein Autofahrer, der zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. März 2023 ohne die erforderliche Ausrüstung kontrolliert wird, riskiert ein Bußgeld der vierten Klasse. Dieses beträgt 135 Euro.

Die Ordnungskräfte können außerdem der Ansicht sein, dass ein Fahrzeug ohne Ausrüstung eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. In diesem Fall kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Wenn Sie auf Straßen in der Nähe der vom Gesetz Montagne II betroffenen Gebiete fahren, kann die Polizei außerdem überprüfen, ob Sie die erforderliche Ausrüstung tatsächlich im Kofferraum mitführen.

DIE LÖSUNG: ZUGELASSENE MUSHER-ÜBERREIFEN

Wenn Schneereifen im Ain vorgeschrieben sind, sollten Autofahrer wissen, dass es günstigere und praktischere Alternativen gibt, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Das Gesetz Montagne II erlaubt nämlich zugelassene Ausrüstungen wie Musher-Überreifen. Diese  rutschfesten Schneesocken werden mithilfe einer exklusiven nahtlosen Technologie hergestellt und nutzen ein 3D-Strickverfahren mit Formgedächtnis, das für perfekten Halt und hohe Widerstandsfähigkeit sorgt.

Diese Überreifen sind mit allen Fahrzeugen kompatibel, auch mit solchen, die nicht für Schneeketten geeignet sind, und lassen sich in kaum 5 Minuten schnell montieren. Im Vergleich zur Montage von Schneeketten oder herkömmlichen Schneesocken sparen Sie dadurch erheblich Zeit. Anders als bei Schneereifen müssen Sie für die Montage nicht in eine Werkstatt.

Die  Musher-Überreifen sind auf Schnee und Glatteis äußerst wirksam. Dank ihrer vom INPI patentierten Technologie ermöglichen diese Ausrüstungen außerdem das Fahren auf Asphalt über eine maximale Strecke von 150 km bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese in Frankreich hergestellten Überreifen werden Ihnen im Alltag gute Dienste leisten, wenn Sie im Ain unterwegs sein müssen.

Entdecken Sie die geltenden Vorschriften im angrenzenden Departement:  Jura.