Die am 16. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlichte das Gesetz Loi Montagne II trat am 1. November 2021 in Kraft. 48 Départements, darunter die Ardèche, waren von der neuen Regelung betroffen, mit fast 6.000 Gemeinden. Hier erfahren Sie, worin das Gesetz Loi Montagne II besteht und welche Gemeinden der Ardèche betroffen sind!
WAS IST DAS GESETZ LOI MONTAGNE?
Das Dekret vom 16. Oktober 2020 macht die Verwendung spezieller Ausrüstung obligatorisch im Winter in einem Teil des Staatsgebiets. Daher müssen Sie je nach Fahrzeug Schneereifen oder andere rutschhemmende Vorrichtungen besitzen und anbringen, sobald Sie in ein vom Dekret betroffenes Gebiet einfahren.
Diese Maßnahme zielt darauf ab,die Sicherheit zu erhöhen von Autofahrern beim Fahren auf vereisten oder verschneiten Straßen und im Winter zu begrenzen. In einem zweiten Schritt zielt das Dekret darauf ab, die Blockierung von Straßen in Bergregionen.
Hinweis: Obwohl das Dekret am 1. November 2021 offiziell in Kraft getreten ist, handelte es sich um ein „Übergangsjahr“, in dem Prävention und Aufklärung im Vordergrund standen, damit Autofahrer Zeit hatten, sich vorzubereiten. Ab November 2022 werden Verstöße mit einer Geldbuße von 135 € und gegebenenfalls durch die Stilllegung des Fahrzeugs.
Im Falle eines Unfalls könnten die Versicherungen könnten den Schaden nicht übernehmen wenn das Fahrzeug nicht entsprechend ausgestattet ist.
- Ihr Versicherer kann von Ihnen verlangen, nachzuweisen, dass Ihre Räder mit der speziellen Ausrüstung ausgestattet waren zuvor genannten.
- Es besteht das Risiko, dass die Deckung des Vertrags nicht anzuwenden.
- Denken Sie vor Fahrtantritt daran, die Deckungen Ihres Versicherungsvertrags.
Abgesehen vom rechtlichen Aspekt soll diese Maßnahme Ihre Sicherheit erhöhen. Denn wenn die Temperaturen unter 7 °C sinken, werden Sommerreifen werden weniger wirksam.
WELCHE GEMEINDEN DER ARDÈCHE SIND VOM GESETZ LOI MONTAGNE 2 BETROFFEN?
169 Gemeinden sind derzeit im Département Ardèche vom Gesetz Loi Montagne II betroffen.
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Accons
Aizac Ajoux Albon-D’Ardeche Alboussiere Arcens Arlebosc Astet Barnas Beage Beaumont Beauvene Belsentes Berzeme Boffres Boree Borne Bozas Burzet Cellier-Du-Luc Chalencon Chambon Champis Lesperon Loubaresse Lyas Malarce-Sur-La-Thines Marcols-Les-Eaux Mariac Mars Mayres Mazan-L’Abbaye Meyras Mezilhac Monestier Montpezat-Sous-Bauzon Montselgues Nozieres Ollieres-Sur-Eyrieux Pailhares Pereyres Plagnal Planzolles Pourcheres Pranles Preaux Prunet Rochepaule Rocher Rochessauve Rochette Saint-Pierreville Saint-Priest Saint-Prix Saint-Romain-De-Lerps Saint-Sauveur-De-Montagut Saint-Sylvestre Saint-Symphorien-De-Mahun Saint-Victor |
Chaneac
Chateauneuf-De-Vernoux Chazeaux Le Cheylard Chirols Coucouron Crestet Creysseilles Cros-de-Géorand Darbres Désaignes Devesset Dompnac Dornas Dunière-sur-Eyrieux Empurany Faugères Freyssenet Genestelle Gilhac-et-Bruzac Gilhoc-sur-Ormèze Gluiras Gourdon Rocles Le Roux Sablères Sagnes-et-Goudoulet Saint-Agrève Saint-Alban-d’Ay Saint-Alban-en-Montagne Saint-Andéol-de-Fourchades Saint-Andéol-de-Vals Saint-André-en-Vivarais Saint-André-Lachamp Saint-Apollinaire-de-Rias Saint-Barthélemy-Grozon Saint-Barthélemy-le-Meil Saint-Basile Saint-Christol Saint-Cierge-la-Serre Saint-Cierge-sous-le-Cheylard Saint-Cirgues-de-Prades Saint-Cirgues-en-Montagne Saint-Clément Saint-Étienne-de-Boulogne Saint-Étienne-de-Lugdarès Saint-Étienne-de-Serre Saint-Félicien Saint-Vincent-de-Durfort Sainte-Eulalie Sainte-Marguerite-Lafigère Saint-Pierre-la-Roche Satillieu Silhac La Souche Thueyts |
Issamoulenc
Issanlas Issarlès Jaujac Jaunac Joannas Juvinas Labastide-sur-Bésorgues Labatie-d’Andaure Laboule Lac-d’Issarlès Lachamp-Raphaël Lachapelle-Graillouse Lachapelle-sous-Chanéac Lafarre Lalouvesc Lamastre Lanarce Laveyrune Lavilatte Laviolle Lentillères Saint-Fortunat-sur-Eyrieux Saint-Genest-Lachamp Saint-Gineis-en-Coiron Saint-Jean-Chambre Saint-Jean-Roure Saint-Jeure-d’Andaure Saint-Joseph-des-Bancs Saint-Julien-du-Gua Saint-Julien-d’Intres Saint-Julien-le-Roux Saint-Julien-Vocance Saint-Laurent-du-Pape Saint-Laurent-les-Bains-Laval-d’Aurelle Saint-Laurent-sous-Coiron Saint-Martial Saint-Martin-de-Valamas Saint-Maurice-en-Chalencon Saint-Mélany Saint-Michel-de-Boulogne Saint-Michel-de-Chabrillanoux Saint-Michel-d’Aurance Saint-Pierre-de-Colombier Saint-Pierre-Saint-Jean Saint-Pierre-sur-Doux Usclades-et-Rieutord Valgorge Vallées-d’Antraigues-Asperjoc Vanosc Vaudevant Vernoux-En-Vivarais Villevocance Vocance |
WANN WEISS MAN, DASS MAN SICH IN DER WINTERLICHEN ZONE MIT AUSRÜSTUNGSPFLICHT BEFINDET?
Schilder An jedem Eingang und Ausgang einer Zone mit Ausrüstungspflicht wurden Schilder aufgestellt. Das Zonenschild am Anfang ist Schild B58 und durch einen weiß-roten Hintergrund dargestellt, während das Zeichen für das Ende der Zone B59 ist weiß und schwarz umrandet, mit einem schräg verlaufenden schwarzen Strich.
WELCHE AUSRÜSTUNG BENÖTIGT MAN, UM IN DER ARDÈCHE UNTERWEGS ZU SEIN?
In Zonen, in denen eine spezielle Ausrüstung vorgeschrieben ist, müssen alle Pkw, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile entweder mit einer speziellen Ausrüstung ausgestattet sein oder zugelassene Ausrüstung im Kofferraum mitführen.
Um in Zone B58 zu fahren, benötigen Sie:
- Oder Winterreifen an allen vier Rädern. Die Reifen sollten idealerweise mit „3PMSF“ (3 Peak Mountain Snow Flake) oder mindestens mit „M+S“ gekennzeichnet sein. Zu beachten ist jedoch, dass ab dem 1. November 2024 das gemeinsame Vorhandensein der Kennzeichnungen 3PMSF und M+S vorgeschrieben ist (außer bei Fahrzeugen mit Spikereifen);
- entweder ein ein Paar Metall-Schneeketten oder zugelassene textile Schneesocken mindestens an den beiden Antriebsrädern anzubringen.
Einige Fahrzeuge müssen jedoch sowohl mit Schneeketten als auch mit Winterreifen ausstatten. Dies gilt insbesondere für Lastkraftwagen mit Anhänger oder Sattelauflieger.
MUSHER-SCHNEESOCKEN FÜR ENTSPANNTES FAHREN IN DER WEISSEN ZONE
Wenn Winterreifen für das Fahren in den zugelassenen Bereichen völlig ausreichen, ist es manchmal praktischer und günstiger, abnehmbare Ausrüstung zu haben, insbesondere wenn Sie nur gelegentlich in die Berge fahren. Sie können sich daher für Schneeketten oder zugelassene Schneesocken entscheiden.
Mit der Musher-Technologie bieten wir Ihnen zugelassen und widerstandsfähig. Im Gegensatz zu Standard-Schneeketten können rutschfeste Schneesocken über lange Strecken fahren, ohne zu reißen und funktionieren ebenso gut auf verschneiten und vereisten Straßen. Im Gegensatz zu Schneeketten sind sie außerdem feinfach zu montieren und können auf trockenem Asphalt auf 150 km.
Diesen Winter fahren Sie überall in der Ardèche oder in Frankreich entspannt! Entdecken Sie unsere hochwertigen Schneesocken, die sich in 5 Minuten einfach montieren lassen und dem französischen Berggesetz entsprechen, sowie die vorgeschriebenen Strecken mit Schild B26.