Sie wissen sicherlich, dass es verpflichtende Zubehörteile im Auto gibt. Aber kennen Sie genau die Liste der Ausstattungsgegenstände, die Sie bei jeder Fahrt dabeihaben müssen?
Wir informieren Sie umfassend über die vorgeschriebene Ausrüstung im Auto.
VORGESCHRIEBENE AUSRÜSTUNG IM AUTO
Das Gesetz verpflichtet jeden Autofahrer, eine fluoreszierende Sicherheitsweste und ein Warndreieck mitzuführen. Diese beiden Ausstattungsgegenstände sind bei einem Unfall äußerst nützlich. Während das Warndreieck zur Absicherung der Unfallstelle einige Meter davor aufgestellt wird, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen, muss die Sicherheitsweste vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug angezogen werden. Daher verstehen Sie sicher, dass sie im Fahrzeuginnenraum aufbewahrt werden muss, damit sie griffbereit ist.
Hinweis: Das Fehlen dieser Art von Ausrüstung kann mit einem Bußgeld der 4. Klasse geahndet werden.
Eine weitere vorgeschriebene Ausrüstung im Auto, an die man nicht unbedingt denkt, ist die zugelassene Hupe. Achtung jedoch: Ihre Verwendung ist streng geregelt. In Ortschaften und nachts außerhalb geschlossener Ortschaften ist sie verboten (außer bei unmittelbarer Gefahr). Eine missbräuchliche Nutzung kann ein Bußgeld von 150€ (Regelbußgeld von 35€) nach sich ziehen.
VORGESCHRIEBENE AUSRÜSTUNG IM AUTO IM WINTER
Seit dem Inkrafttreten des Berggesetzes ist es für bestimmte Autofahrer Pflicht, eine spezielle Ausrüstung zu besitzen, mit der sie auf vereisten und verschneiten Straßen fahren können.
Dies betrifft jedoch nur Personen, die vom 1. November bis zum 31. März Bergstrecken befahren. Ziel dieses Gesetzes ist es, sowohl die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf solchen Straßen zu erhöhen als auch durch liegen gebliebene Fahrzeuge verursachte Verkehrsbehinderungen zu verhindern.
Wenn Sie diesen Winter in die Berge fahren, müssen Sie sich daher mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausstatten oder zumindest Schneeketten oder Schneesocken mitführen.
Dafür bieten wir eine hochwertige Winterausrüstung für Autos an, die nicht nur einfach zu montieren, sondern auch äußerst widerstandsfähig ist.
EMPFOHLENE AUSRÜSTUNG IM AUTO
Zusätzlich zur vorgeschriebenen Warnweste und dem Warndreieck empfiehlt es sich, bestimmte Ausstattungsgegenstände mitzunehmen. Dazu gehört das Ersatzrad , das zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen wird. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass das Fahren mit Reifen in schlechtem Zustand verboten ist. Dies kann mit einem Bußgeld von 750€ (Regelbußgeld von 135€) und der Stilllegung des Fahrzeugs geahndet werden. Selbstverständlich benötigen Sie auch die dazugehörige Ausrüstung.
Sie können außerdem einen Alkoholtester mitnehmen, um festzustellen, ob Sie nach einigen Gläsern noch fahren können. Obwohl er seit 2020 nicht mehr vorgeschrieben ist, wird er weiterhin empfohlen. Zur Information: Es ist verboten, mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 g/l zu fahren (0,2 g/l bei einem Führerschein auf Probe).
WAS IST MIT RADARWARNGERÄTEN?
Das Radarwarngerät ist eines der wenigen Ausstattungsgegenstände, die im Auto strikt verboten sind. Der Besitz eines solchen Geräts kann zum Abzug von 6 Punkten im Führerscheinregister sowie zu einem Bußgeld von bis zu 1500€ führen. Außerdem wird das Gerät ebenso wie Ihr Fahrzeug beschlagnahmt, wenn es darin fest eingebaut ist. In bestimmten Fällen kann die Strafe sogar eine mehrjährige Entziehung der Fahrerlaubnis umfassen.
PFLEGEN SIE IHR FAHRZEUG UND SEINE AUSRÜSTUNG GUT
Bestimmte mit dem Fahrzeug verbundene Ausstattungsgegenstände müssen regelmäßig gewartet werden. Dies gilt in erster Linie für die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen. Dazu gehören:
- Abblendlicht;
- Fernlicht;
- Bremsleuchten;
- vordere und hintere Begrenzungsleuchten;
- hintere Nebelschlussleuchte;
- Fahrtrichtungsanzeiger;
- Warnblinkanlage;
- hintere Kennzeichenbeleuchtung.
Bei einer defekten Leuchte kann ein Regelbußgeld von 68€ verhängt werden; außerdem muss die defekte Glühlampe sofort ausgetauscht werden. Daher ist es sinnvoll, immer eine Schachtel mit Ersatzglühlampen dabeizuhaben.
Eine weitere Ausrüstung, die regelmäßig überprüft werden muss, sind die Scheiben und die Windschutzscheibe. Selbstverständlich müssen sie durchsichtig sein und dürfen weder die Sicht verzerren noch die Farben verändern. Sofern kein ärztliches Attest vorliegt, ist es außerdem verboten, die Eigenschaften der Scheiben zu verändern.
Defekte Scheiben können mit einem Regelbußgeld von 135€ sowie einem Abzug von 3 Punkten im Führerscheinregister geahndet werden.
In bestimmten Fällen können Probleme mit den Leuchten und/oder Scheiben zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Was schließlich die Kennzeichen betrifft, müssen Sie zugelassene und ordnungsgemäß befestigte Kennzeichen besitzen. Diese müssen für Ihr Fahrzeug geeignet sein. Wenn Sie ohne Kennzeichen oder mit nicht zugelassenen Kennzeichen unterwegs sind, können die Ordnungskräfte ein Bußgeld von bis zu 750€ verhängen.