Loi Montagne 2021: zones concernées, équipements, sanctions...
27/10/2021

Loi Montagne 2021: betroffene Gebiete, Ausrüstung, Sanktionen ...

Das Berggesetz II, auch Gesetz zur Modernisierung, Entwicklung und zum Schutz der Berggebiete genannt, tritt am 1. November 2021 in Kraft. Ab seinem Inkrafttreten sind Autofahrer in bestimmten Bergregionen Frankreichs verpflichtet, ihr Fahrzeug während der gesamten Winterperiode, also vom 1. November bis zum 31. März, mit spezieller Ausrüstung (Winterreifen, Schneeketten oder Schneesocken) auszustatten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Staus zu reduzieren und Unfallrisiken auf Bergstraßen zu begrenzen. 

Wir geben einen Überblick über das Berggesetz von 2021, seinen Geltungsbereich, seine Einzelheiten und seine Folgen. 

FÜR WEN GILT DAS BERGGESETZ 2021? 

Das Berggesetz II gilt für alle Autofahrer, die in den regulierten Zonen unterwegs sind. Es gilt für Pkw ebenso wie für Reisebusse, Busse und schwere Nutzfahrzeuge. 

WELCHE DÉPARTEMENTS SIND VOM BERGGESETZ II BETROFFEN? 

Insgesamt sind 48 französische Départements in den verschiedenen Bergmassiven des Landes (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura, Pyrenäen, Vogesen) vom Berggesetz betroffen:  

Ain
Allier
Alpes-de-Haute-Provence
Hautes-Alpes
Alpes-Maritimes
Ardèche
Ariège
Aude
Aveyron
Cantal
Corrèze
Côte-d’Or
Creuse
Doubs
Drôme
Gard
Haute-Garonne
Hérault
Isère
Jura
Loire
Haute-Loire
Lot
Lozère
Meurthe-et-Moselle
Moselle
Nièvre
Puy-de-Dôme
Pyrénées-Atlantiques
Hautes-Pyrénées
Pyrénées-Orientales
Bas-Rhin
Haut-Rhin
Rhône
Haute-Saône
Saône-et-Loire
Savoie
Haute-Savoie
Tarn
Tarn-et-Garonne
Var
Vaucluse
Haute-Vienne
Vosges
Yonne
Territoire de Belfort
Süd korsika
Haute-Corse

 

Die Regelung zum Berggesetz gilt nicht im gesamten Gebiet jedes Départements, sondern nur in bestimmten Gemeinden. Weitere Informationen finden Sie auf der lokalen Seite des jeweiligen Départements. 

Der Beginn und das Ende der Zonen, in denen die Spezialausrüstung vorgeschrieben ist, werden durch zwei neue Schilder gekennzeichnet, die jeweils mit B58 und B59 nummeriert sind. 

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Berggesetz 2021? 

Das Fahren in Gebieten, in denen das Berggesetz II gilt, ohne die vorgeschriebene Sonderausrüstung setzt Sie einer Ordnungswidrigkeit der Klasse 4 aus, also einem Bußgeld von 135 €. Neben der finanziellen Strafe erhöht das Fehlen von Antirutschvorrichtungen an Ihren Reifen das Unfallrisiko und bringt andere Autofahrer sowie Ihre Mitfahrer und Sie selbst in Gefahr. 

BERGGESETZ 2021: ZUGELASSENE SONDERAUSRÜSTUNG

Für das Fahren auf diesen Bergstraßen haben Autofahrer die Wahl, ihre Reifen mit abnehmbaren oder fest angebrachten Antirutschvorrichtungen auszurüsten. Im Rahmen des Berggesetzes sind zugelassen: 

    • Winterreifen (Schneereifen) oder Ganzjahresreifen mit 3PMSF-Kennzeichnung (Alpinsymbol) an allen 4 Rädern des Fahrzeugs
    • Schneeketten oder Schneesocken, mindestens an den beiden Antriebsrädern

Reifen, die nur mit der Kennzeichnung M+S (Mud and Snow) und nicht mit der Kennzeichnung 3PMSF versehen sind, werden bis zum 1. November 2024 akzeptiert. 

Welche Ausrüstung sollten Sie also wählen, um Ihr Auto gemäß dem Berggesetz II auszustatten? 

Winterreifen stellen ein beträchtliches Budget dar und müssen in einer Werkstatt am Fahrzeug montiert werden. Für Verkehrsteilnehmer, die täglich auf den von der Vorschrift betroffenen Straßen fahren, können sie geeignet sein, für andere Autofahrer sind sie jedoch zu umständlich. Letztere greifen daher eher zu Schneeketten oder Schneesocken. Diese Vorrichtungen ermöglichen jedoch nicht das Fahren auf trockenem Asphalt und müssen daher während der Fahrt mehrmals abgenommen und wieder angelegt werden. 

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat Musher Premium-Antirutsch-Überzieher für Reifen, die dem französischen Berggesetz und dem Schild B26 entsprechen und es ermöglichen, 150 km lang und bis zu 50 km/h auf trockenem Asphalt zu fahren. Sie bieten optimale Leistung auf Schnee und Glatteis, lassen sich in weniger als 5 Minuten an- und abmontieren und ermöglichen Ihnen so, sicher und unbeschwert auf Bergstraßen zu fahren.